Am 31. März 2025 haben wir den BImSchG–Antrag zum Bau von vier Windenergieanlagen im Außenbereich der Gemeinde Dachsenhausen bei der Genehmigungsbehörde SGD Nord eingereicht. Nach etwas mehr als drei Monaten haben wir am 15. Juli 2025 die Bestätigung der Vollständigkeit aller relevanten Genehmigungsunterlagen erhalten.
Aktuell werden alle Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Rahmen der TÖB-Beteiligung seitens der Genehmigungsbehörde um eine Stellungnahme zum geplanten Vorhaben gebeten. Zu den Befragten zählen beispielweise die Untere Landschaftsschutzbehörde oder die Forstbehörde. Jede Stellungnahme wird von uns als Vorhabenträgerin intensiv geprüft. Hierzu werden die enthaltenen Inhalte abgewogen und etwaige Nachforderungen erfüllt.
Da es sich im Windpark-Projekt Dachsenhausen um ein durch uns freiwillig beschlossenes förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, werden die Genehmigungsunterlagen für die Dauer von insgesamt vier Wochen öffentlich in der Genehmigungsbehörde ausgelegt. Folglich haben alle Interessierten, darunter beispielsweise AnrainerInnen und Unternehmen, die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und wiederum entsprechende Stellungnahmen einzureichen. Die Öffentliche Auslegung erfolgt vermutlich gegen Ende dieses Jahres. Parallel dazu bereiten wir eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung vor, um die Bürgerinnen und Bürger transparent über den weiteren Verlauf des Projektes zu informieren.
Die im Dezember 2024 begonnene Langzeit-Windmessung dauert aktuell noch an. Wir rechnen damit, dass wir die vollständigen Ergebnisse gegen Ende dieses Jahres auswerten können.